Unsere Software ist ihr digitaler Meldekanal
Einzel- und Paketpreise. €120,- jährliche Ersparnis im Jahres-Abo. Bundle-Preis im Premium Paket mit Dienstleistung.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Sie können jederzeit mit uns eine 30 Tage Testperiode kostenlos vereinbaren.
€69,-
Pro Monat
€129,-
Paketpreis pro Monat
€149,-
Paketpreis pro Monat
Unsere Benefits für Sie – Ihre Vorteile
✓ Full-Service Hinweisgebersystem vom Experten
✓ Perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
✓ Unsere Experten stehen für alle Fragen zur Verfügung
✓ Sie sparen Zeit
✓ Rechts- und Datensicherheit
✓ Rundum-Sorglos-Paket aus einer Hand
✓ Pauschalen helfen besser den Kostenüberblick zu behalten
Software as a Service mit ISO 27001
Unser Whistleblower-System ist eine moderne browser-basierte Software für Ihre digitale Meldestelle.
Sie bekommen bei uns alles aus einer Hand und können die zertifizierte Software direkt über uns buchen.
Die Software-Lizenz (monatlich oder jährliche Basis):
Der Preis für die Meldezentrale ist von der Unternehmensgröße abhängig – es beginnt bei 69,- pro Monat.
Fachkundiger Case-Manager
Unsere erfahrenen Berater klären Sie über sämtliche rechtliche Anforderungen auf und unterstützen Sie bei der Einführung der Hinweisgebermeldestelle über den gewünschten Meldekanal.
Bestandsaufnahme & Workshop (nach Pauschale):
Wir haben feste Pauschalen für die Analyse und die Dokumentation des Status Quo, damit sie planen können und wir durchstarten können. Nach der Bestandsaufnahme gehen wir gemeinsam den Stand durch und beschließen gemeinsam die notwendigen Maßnahmen.
Pakete für Meldestelle, Case-Manager, Berater
Hinweisgeber-Meldesystem inkl. Case-Manager Benennung:
Wir implementieren nicht nur das Hinweisgeber-Meldesystem für Sie, sondern wir betreuen es auch falls Hinweise von Whistleblower eingehen sollten.
Starter-Kits:
Zur besseren Kostenkontrolle bieten wir Ihnen Pakete und Starterkits an, die auf Ihre Unternehmensgröße und Ihr Budget zugeschnitten sind, um das Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Berater-Team zu Compliance-Themen
Beratung auch maßgeschneidert nach Bedarf möglich:
Unter Weitere Dienstleistungen finden Sie alle weiteren Services, die wir für unsere Kunden zur Verfügung stellen um ganzheitlich unterstützen, beraten bzw. helfen zu können.
Erstberatung (1 Stunde kostenfrei)
Damit Sie unsere Denkweise kennenlernen geben wir Ihnen gerne eine Kostprobe und machen die Erstberatung für die kostenlos.
Nach dem Whistleblower-Schutzgesetz (HinSchG/Hinweisgeberschutzgesetz) sind Whistleblower (Hinweisgeber) insbesondere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Straftaten erlangt haben und diese den nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder mitteilen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Hinweise auf Verstöße erhalten und an interne oder externe Meldestellen weitergeben (Hinweisgeber/Whistleblower). Auch Personen, die nicht in diesem Unternehmen tätig sind, aber z.B. in geschäftlicher Beziehung zu diesem Unternehmen stehen (Auftraggeber), können eine Meldung erstatten, wenn sie in diesem Zusammenhang Zeuge von rechtswidrigen Handlungen werden.
Mögliche Verstöße gegen EU-Recht und gegen nationales Recht
Datenschutzverstöße.
Arbeitssicherheitsverstöße.
Umweltschutzverstöße.
Finanzielles Fehlverhalten wie Bestechung oder Steuerhinterziehung.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
Verstöße gegenüber Organen der Betriebsverfassung.
Briefkasten für Hinweisgeber (mit beschränktem Zugriff, nur durch einen Case-Manager bzw. Hinweisgeberbeauftragten)
E-Mail Postfach eines Hinweisgeberbeauftragten
Telefon-Hotline über einen Hinweisgeberbeauftragten
Digitales Hinweisgebersystem (Empfohlen)
Ab dem 17. Dezember 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Die Umsetzung wird zu diesem Stichtag direkt und ohne Aufschub erwartet.
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, fordert die Einführung von Hinweisgebersystemen für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
ESSINGER CONSULTING
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